Ursprungszeugnis
Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und weist das Ursprungsland für Warenexporte außerhalb der EU nach. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs zum Beispiel erforderlich für die Kontrolle der Warenströme, die Durchführung von Antidumping-Maßnahmen, die Überwachung von Importbeschränkungen oder zur Inanspruchnahme von Zollermäßigungen. Üblicherweise entscheidet das Zielland darüber, ob die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses erforderlich ist.
Ursprungszeugnisse werden von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Auch heute noch werden diese Dokumente z.T. in einem vergleichsweise aufwändigen Verfahren, persönlich oder auf dem Postweg, beantragt bzw. abgeholt. Es geht jedoch einfacher, schneller und dennoch sicher: Mit dem Elektronischen Ursprungszeugnis.